AGBs

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB Lieferung) gelten für alle der Innenarchitektur Federleicht („wir“) erteilten Aufträge für Leistungen und Werke.

1.2. Wir erbringen unsere Leistungen und Werke
ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers
und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen oder Werke für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen.

2. Urheberrechte / Nutzungsrechte / Eigenwerbung/ Auskunftsanspruch

2.1. Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen unsere Leistungen und Werke, einschließlich der Arbeiten von Subunternehmern /innen, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder genutzt werden.

2.2. Alle unsere Arbeiten (Entwürfe und Werke, Modelle, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen, etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Auftraggeber ist unzulässig.

2.3. Besteht keine anderslautende Vereinbarung, wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten von uns übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars. Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.

2.4. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei uns.

2.5. Nutzt der Kunde einen von uns entworfenes Konzept mehrfach und wird Innenarchitektur Federleicht nicht mit der Planung/ Umsetzung beauftragt, so werden die weiteren Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung übertragen. Bei Zuwiderhandlung des Kunden sind wir berechtigt, von diesem Schadensersatz in Höhe von 40% der Auftragssumme zu verlangen.

2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt, ein anderes Bauprojekt, eine andere Website, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.

2.7. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns zum Schadensersatz.

2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen, keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2.9. Wir dürfen die von uns entwickelten Entwürfe, Visualisierungen mit kleiner Schrift in angemessener Weise mit unserem Namenszug und/ oder Logo kennzeichnen und – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für unsere Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf unserer Webseite unentgeltlich nutzen; Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.

2.10. Über den Umfang der Nutzung steht uns gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.

3. Angebote / Vergütung / Nebenkosten / Zahlungsbedingungen

3.1. Unsere Angebote besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum. Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots bzw. eines vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand. Selbst wenn kein erteilter Auftrag des Kunden vorliegt, dieser jedoch Leistungen von uns in Anspruch nimmt, deren Erbringung er üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung vorzunehmen.

3.2. Die Vergütung für unsere Leistungen und Werke erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wird, grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich oder aufgabenbezogen nach Stundenaufwand gemäß unseren im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung aktuell gültigen Standard-Agentur-Stundensätzen in Rechnung gestellt wird.

3.3. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt und Übernachtungskosten.

3.4. Die Preise in Angeboten und Rechnungen werden als Netto Kosten angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird separat ausgewiesen.

3.5. Sämtliche Angebote von uns sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts-und Maßangaben. etc. enthalten lediglich Annäherungsversuche, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.

3.6. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Innenatchitektur Federleicht nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an uns zurückzugeben.

3.7. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers oder durch den Beginn der Erbringung der von angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten Dienstleistung/Lieferung zustande.

4. Zahlungsbedingungen/ Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

4.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Für Leistungen, die nicht abgeliefert, sondern erbracht werden, ist die Vergütung im Zeitpunkt ihrer Erbringung fällig. Erfolgt vor
der Ablieferung einer Arbeit oder der Leistungserbringung eine Abnahme, so ist die Vergütung bereits mit der Abnahme fällig.

4.2. Gesondert abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind durch den Auftraggeber sofort zubegleichen.

4.3. Bei Angebotsannahme verpflichtet sich der Auftraggeber zu der Zahlung nach Monatlich gestellten Rechnungen. Nach Pauschalangeboten werden die Rechnungen nach Vollbringung gestellt. Dies gilt, soweit nicht anders im Angebot schriftlich vereinbart.

4.4. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.

4.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des §354a HGB bleibt davon unberührt.

4.7. Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftraggebers abzutreten.

4.8. Werden unsere Werke oder Arbeiten vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig. Diese sind mit uns schriftlich zu vereinbaren.

5. Briefing / Gestaltungsfreiheit / Zusatzleistungen

5.1. Basis unserer Tätigkeit bildet das Briefing durch den Auftraggeber.

5.2. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit.

5.3. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird von uns nicht geschuldet.

5.4. Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.

 

6. Fremdleistungen / Unterauftragnehmer

6.1. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.3. Wir haben das Recht, zur Erbringung unserer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten.

7. Freigabe / Produktionsüberwachung

7.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2. Die Fertigstellung / Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

7.3. Unvermeidliche Tonwertänderungen/ Farbänderungen gegenüber Mustern, Entwürfen oder Ausdrucken berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.

7.4 Aufgrund der künstlerischen Freiheit und der farblichen Abweichung von Bildschirmen kann es bei der Gestaltung zu Abweichungen kommen, diese berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.

8. Haftung / Freistellung

8.1. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Wir verpflichten uns Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir nicht für unsere Erfüllungsgehilfen.

8.2. Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Wir haften nur für eigenes Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.3. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung von uns ausgeschlossen.

8.4. Insbesondere dann, wenn wir den Auftraggeber vor Durchführung einer Gestaltung oder sonstigen gestalterischen Maßnahme auf damit verbundene rechtliche sowie sonstige Risiken hingewiesen haben und der Auftraggeber trotz dieser Bedenken auf einer unveränderten Durchführung der Gestaltung besteht, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

9. Liefertermine / Verzug / Teilleistungen

9.1. Liefertermine oder Fristen müssen ausschließlich schriftlich fixiert werden.

9.2. Sofern wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren.

9.3. Im Fall des Verzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Auftraggeber infolge des Leistungsbzw. Lieferungsverzugs nachweislich berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen oder wenn der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9.4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, sind wir zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.

9.5. Jegliche Beanstandungen sind unsunverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).

9.6. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

10. Rücktritt des Kunden / Stornierung/ Kündigung

10.1 Tritt der Kunde zurück, wird der bisher angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.

10.2 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

10.3 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt.

10.4 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des Kunden gegenüber uns und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB, ist InnenarchitekturFederleicht berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden zu 100% zu vergüten.

10.5 Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde vorzeitig von einem Auftrag zurücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht oder den Vertrag storniert, müssen sämtliche gewährten Vergünstigungen an unsrückerstattet werden. Es erfolgt einen Neuberechnung. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Laufzeit ist in diesem Fall unzulässig.

11. Sonstiges

11.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München; Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen.

11.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien, insbesondere für die auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und der Regelungen des UN-Kaufrechts.

11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, sind schriftlich niedergelegt.

11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines auf der Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle sonstiger Vertragsbestimmungen gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

 

 
 

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