AGBs
1. Geltungsbereich
Stand: 01/2026
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Lieferung) gelten für alle der Innenarchitektur Federleicht („wir“) erteilten Aufträge für Leistungen und Werke.
1.2. Wir erbringen unsere Leistungen und Werke ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Bedingungen des Auftraggebers und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Leistungen oder Werke für den Auftraggeber vorbehaltlos erbringen.
2. Urheberrechte / Nutzungsrechte / Eigenwerbung/ Auskunftsanspruch
2.1. Ohne unsere ausdrückliche Einwilligung dürfen unsere Leistungen und Werke, einschließlich der Arbeiten von Subunternehmer/innen, weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder genutzt werden.
2.2. Alle unsere Arbeiten (Entwürfe und Werke, Modelle, Visualisierungen, Präsentationen, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen, etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Auftraggeber ist unzulässig.
2.3. Besteht keine anders lautende Vereinbarung, wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten von uns übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars. Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.
2.4. Sämtliche Nutzungsrechte an präsentierten, nicht jedoch zur Umsetzung ausgewählten Ideen verbleiben bei uns.
2.5. Nutzt der Kunde ein von uns entworfenes Konzept mehrfach und wird Innenarchitektur Federleicht nicht mit der Planung/Umsetzung beauftragt, so werden die weiteren Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung übertragen. Bei Zuwiderhandlung des Kunden sind wir berechtigt, von diesem Schadensersatz in Höhe von 40 Prozent der Auftragssumme zu verlangen.
2.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte sowie Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt, ein anderes Bauprojekt, eine andere Website, eine andere Plattform oder durch eine andere Gesellschaft) bedürfen unserer ausdrücklichen Einwilligung und sind vergütungspflichtig.
2.7. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns zum Schadensersatz.
2.8. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben, auch wenn sie ausnahmsweise ein Miturheberrecht begründen, keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2.9. Wir dürfen die von uns entwickelten Entwürfe, Visualisierungen mit kleiner Schrift in angemessener Weise mit unserem Namenszug und/oder Logo kennzeichnen und – auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit – für unsere Eigenwerbung im Rahmen von Präsentationen sowie auf unserer Webseite unentgeltlich nutzen; Pressemitteilungen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
2.10. Über den Umfang der Nutzung steht uns gegen den Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.
3. Angebote / Vergütung / Nebenkosten / Zahlungsbedingungen
3.1. Unsere Angebote besitzen eine Gültigkeit von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum.
Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots bzw. eines vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand.
Selbst wenn kein erteilter Auftrag des Kunden vorliegt, dieser jedoch Leistungen von uns in Anspruch nimmt, deren Erbringung er üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung vorzunehmen.
3.2. Die Vergütung für unsere Leistungen und Werke erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich oder aufgabenbezogen nach Stundenaufwand gemäß unseren im Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung aktuell gültigen Standard-Agentur-Stundensätzen in Rechnung gestellt wird.
3.3. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten.
3.4. Die Preise in Angeboten und Rechnungen werden als Nettokosten angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird separat ausgewiesen.
3.5. Sämtliche Angebote von Federleicht sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben etc. enthalten lediglich Annäherungsversuche, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.
3.6. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma Federleicht nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an Federleicht zurückzugeben.
3.7. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens Federleicht oder durch den Beginn der Erbringung der von Federleicht angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten Dienstleistung/Lieferung zustande.
4. Zahlungsbedingungen/ Eigentumsvorbehalt / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
4.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Für Leistungen, die nicht abgeliefert, sondern erbracht werden, ist die Vergütung im Zeitpunkt ihrer Erbringung fällig. Erfolgt vor der Ablieferung einer Arbeit oder der Leistungserbringung eine Abnahme, so ist die Vergütung bereits mit der Abnahme fällig.
4.2. Gesondert abgerechnete Auslagen und Nebenkosten sind durch den Auftraggeber sofort zu begleichen.
4.3. Anzahlung und Abschlagszahlungen
(1) Bei Auftragsannahme wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der Phase 1 der Auftragssumme bzw. der anhand der voraussichtlichen Stundenanzahl geschätzten Auftragssumme fällig. Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgt erst nach Eingang der Anzahlung.
(2) Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten oder einem Auftragsvolumen von mehr als 10.000 EUR netto sind wir berechtigt, monatlich Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu fakturieren. Abschlagsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Nach Pauschalangeboten werden die Rechnungen nach Vollbringung gestellt. Dies gilt, soweit nicht anders im Angebot schriftlich vereinbart.
(3) Kommt der Auftraggeber mit einer Anzahlung oder Abschlagszahlung in Verzug, sind wir berechtigt, unsere Leistungen bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen.
4.4. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
4.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen, die ihm gegen uns zustehen, abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.
4.7. Die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im vollen Umfang zu. Wir sind berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ohne Einwilligung des Auftraggebers abzutreten.
4.8. Werden unsere Werke oder Arbeiten vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig. Diese sind mit uns schriftlich zu vereinbaren.
4.9. Ehepaare, Lebensgemeinschaften
Werden Aufträge von mehreren Personen gemeinsam erteilt, haften diese als Gesamtschuldner. Erklärungen oder Freigaben einer dieser Personen gelten als für alle Auftraggeber abgegeben. Wir sind berechtigt, Erklärungen mit Wirkung für alle Auftraggeber an einen von ihnen abzugeben.
4.10. Zahlungsverzug
(1) Sämtliche Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Diese betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(3) Bei Unternehmern wird zusätzlich die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR fällig.
(4) Pro Mahnung wird eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 EUR berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden, insbesondere Rechtsanwalts- und Inkassokosten, bleibt unberührt.
5. Briefing / Gestaltungsfreiheit / Zusatzleistungen
5.1. Basis unserer Tätigkeit bildet das Briefing durch den Auftraggeber.
5.2. Im Rahmen des Auftrags besteht für uns Gestaltungsfreiheit.
5.3. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird von uns nicht geschuldet.
5.4. Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.
5.5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Bestandspläne, Maße, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Freigaben, Bemusterungen und Entscheidungen zu vorgelegten Entwürfen, Materialien oder Plänen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Vorlage zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung in Schrift- oder Textform, gilt die jeweilige Vorlage als freigegeben.
(3) Verzögert sich die Auftragsdurchführung aufgrund verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers, gerät dieser in Annahmeverzug. Wir sind berechtigt, dadurch entstandene Mehrkosten gesondert nach Zeitaufwand zu berechnen.
5.6. Pauschalpreise und Mehrleistungen
(1) Vereinbarte Pauschalpreise gelten ausschließlich für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang.
(2) Über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen, insbesondere
- Änderungen der gestalterischen Grundrichtung nach erfolgter Freigabe
- zusätzliche Entwurfsvarianten
- weitere Überarbeitungsschleifen
- kurzfristige Terminverschiebungen
- Mehraufwand durch geänderte Vorgaben des Auftraggebers
werden nach Zeitaufwand zu unseren jeweils gültigen Stundensätzen zusätzlich berechnet.
(3) Vor Erbringung erkennbar vergütungspflichtiger Mehrleistungen weisen wir den Auftraggeber auf die Vergütungspflicht hin.
6. Fremdleistungen / Unterauftragnehmer
6.1. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmacht zu erteilen.
6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
6.3. Wir haben das Recht, zur Erbringung unserer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten.
7. Freigabe / Produktionsüberwachung
7.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
7.2. Die Fertigstellung / Produktion wird von uns nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so sind wir ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
7.3. Unvermeidliche Tonwertänderungen/ Farbänderungen gegenüber Mustern, Entwürfen oder Ausdrucken berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.
7.4. Aufgrund der künstlerischen Freiheit und der farblichen Abweichung von Bildschirmen kann es bei der Gestaltung zu Abweichungen kommen, diese berechtigen nicht zu Rücktritt oder Reklamation.
7.5. Geschmack und subjektive Bewertung
Subjektive Geschmacksempfindungen, abweichende ästhetische Vorstellungen oder ein nach Auftragsdurchführung geändertes Stilempfinden des Auftraggebers stellen keinen Mangel der Leistung dar. Sie berechtigen weder zur Minderung des Honorars noch zur Verweigerung der Abnahme oder zum Rücktritt.
Maßgeblich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung ist die Übereinstimmung der erbrachten Leistung mit dem Briefing sowie den im Verlauf des Projekts in Schrift- oder Textform freigegebenen Zwischenständen (Entwürfen, Visualisierungen, Materialauswahlen, Plänen).
7.6. Abnahme
(1) Soweit die erbrachten Leistungen abnahmefähig sind, hat der Auftraggeber die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme abzunehmen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine Abnahme noch eine Mängelrüge in Schrift- oder Textform, in der konkrete und überprüfbare Mängel benannt werden, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).
(3) Die Leistung gilt darüber hinaus als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in Gebrauch nimmt, weiterverwendet, an Dritte weitergibt oder vergleichbare Handlungen vornimmt, ohne unverzüglich konkrete Mängel zu rügen.
(4) Bei Verbrauchern weisen wir auf die Folgen einer ausbleibenden Abnahme bei der Aufforderung gesondert hin.
8. Haftung / Freistellung
8.1. Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen. Wir verpflichten uns Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir nicht für unsere Erfüllungsgehilfen.
8.2. Sofern wir notwendige Fremdleistungen in Auftrag geben, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen. Wir haften nur für eigenes Verschulden und für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden bleibt unberührt.
8.4. Insbesondere dann, wenn wir den Auftraggeber vor Durchführung einer Gestaltung oder sonstigen gestalterischen Maßnahme auf damit verbundene rechtliche sowie sonstige Risiken hingewiesen haben und der Auftraggeber trotz dieser Bedenken auf einer unveränderten Durchführung der Gestaltung besteht, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
9. Liefertermine / Verzug / Teilleistungen
9.1. Liefertermine oder Fristen müssen ausschließlich in Schrift- oder Textform fixiert werden.
9.2. Sofern wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Auftraggeber uns eine angemessene Nachfrist, die mit Eingang der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist ab Eintritt des Verzugs beginnt, zu gewähren.
9.3. Im Fall des Verzugs haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Auftraggeber infolge des Leistungs- bzw. Lieferungsverzugs nachweislich berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen oder wenn der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. In allen anderen Fällen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
9.4. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, sind wir zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
10. Rücktritt des Kunden / Stornierung/ Kündigung
10.1. Tritt der Kunde zurück, wird der bisher angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.
10.2. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
10.3. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt.
10.4. Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des Kunden gegenüber uns und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB, ist Innenarchitektur Federleicht berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden zu 100 Prozent zu vergüten.
10.5. Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde vorzeitig von einem Auftrag zurücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht oder den Vertrag storniert, müssen sämtliche gewährten Vergünstigungen an uns rückerstattet werden. Es erfolgt eine Neuberechnung. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Laufzeit ist in diesem Fall unzulässig.
10.6. Stornogebühren-Staffel
Tritt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistung vom Vertrag zurück, sind in jedem Fall die bis zum Zugang der Rücktrittserklärung erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
Zusätzlich gilt:
a) Erfolgt der Rücktritt nach Auftragsbestätigung, jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 15 Prozent der Auftragssumme berechnet.
b) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn der Leistungserbringung, sind zusätzlich zu den bisher erbrachten Leistungen 30 Prozent der Vergütung für die noch nicht erbrachten Teile als entgangener Gewinn zu zahlen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.
11. Sonstiges
11.1. Soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11.2. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien, insbesondere für die auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und der Regelungen des UN-Kaufrechts.
11.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zur Ausführung der Verträge getroffen wurden, sind in Schrift- oder Textform niederzulegen.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines auf der Basis dieser AGB abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle sonstiger Vertragsbestimmungen gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
11.5. Schlichtungsverfahren
Die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren der Bayerischen Architektenkammer (ByAK) oder einer anderen Schlichtungsstelle ist für beide Parteien freiwillig und bedarf der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Eine Verpflichtung zur Aussetzung gerichtlicher Verfahren wegen eines beantragten oder laufenden Schlichtungsverfahrens besteht nicht.
11.6. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.7. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt im Rahmen der Auftragsdurchführung gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Nähere Informationen sind unserer Datenschutzerklärung unter www.innenarchitektur-federleicht.de/datenschutz zu entnehmen.