Architekt oder Innenarchitekt? Wer wofür zuständig ist

Innenarchitektin Andrea Franke bei der Materialauswahl und Entwurfsplanung im Studio

Die Berufsbezeichnungen in diesem Feld sind ein Durcheinander. „Innenarchitekt“ ist geschützt, „Interior Designer“ nicht. „Raumausstatter“ ist ein Handwerk, „Einrichtungsberater“ ist alles Mögliche. Und der Architekt macht angeblich Häuser, plant aber häufig auch Innenräume.

Wer als Bauherr vor einem Vorhaben steht, kann daraus schwer ableiten, wen er eigentlich anrufen soll. Hier ist eine Einordnung — ohne Berufsstolz und mit dem ehrlichen Hinweis, wann du uns nicht brauchst.

Die geschützten Berufe

Architekt

Geschützt. Wer sich so nennt, ist in einer Architektenkammer eingetragen. Voraussetzung: einschlägiges Studium plus mehrjährige praktische Tätigkeit.

Zuständig für das Gebäude. Entwurf, Konstruktion, Gebäudehülle, Tragwerk in Abstimmung mit dem Statiker, Bauphysik, Genehmigungsverfahren. Architekten haben in den meisten Bundesländern die Bauvorlageberechtigung — sie dürfen also Bauanträge einreichen.

Du brauchst einen Architekten bei: Neubau, Anbau, Aufstockung, Eingriffen in die Gebäudehülle, allem, was einen Bauantrag erfordert.

Innenarchitekt

Ebenfalls geschützt und ebenfalls kammerpflichtig. Studium der Innenarchitektur plus Praxiszeit, dann Eintragung in die Architektenliste.

Zuständig für den Innenraum. Raumaufteilung, Materialien, Farben, Licht, Akustik, Möblierung, Einbauten, Detailplanung. Auch die Koordination der Gewerke und die Bauleitung im Innenausbau.

Und ein Punkt, der die meisten überrascht: In Bayern sind eingetragene Innenarchitektinnen und Innenarchitekten bauvorlageberechtigt. Die Rechtsgrundlage ist Art. 61 Abs. 4 Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung. Er nennt ausdrücklich, wer

„die Berufsbezeichnung ‚Innenarchitektin‘ oder ‚Innenarchitekt‘ führen darf, für die mit der Berufsaufgabe verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden“

Im Klartext: Für bauliche Änderungen im Bestand — Wanddurchbrüche, Grundrissänderungen, Nutzungsänderungen — dürfen wir den Bauantrag selbst einreichen. Du brauchst dafür keinen zusätzlichen Architekten.

Die Grenze verläuft bei der Errichtung von Gebäuden. Ein Neubau bleibt Sache des Architekten.

Du brauchst einen Innenarchitekten bei: Umbau und Sanierung im Bestand, Grundrissänderungen ohne Eingriff in die Gebäudehülle, Innenausbau von Neubauten, Büro-, Laden- und Gastronomieplanung.

Zu uns: Innenarchitektur Federleicht ist in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer eingetragen und damit im beschriebenen Umfang bauvorlageberechtigt. Zusätzlich sind wir Mitglied im BDIA.

Die nicht geschützten Bezeichnungen

Wichtig zu wissen, nicht um sie abzuwerten, sondern damit du weißt, wonach du fragen musst.

Interior Designer. Nicht geschützt. Kann eine sehr gute Ausbildung und viel Erfahrung bedeuten — oder ein Wochenendseminar. Die Bezeichnung allein sagt nichts. Der internationale Sprachgebrauch macht es nicht einfacher: In englischsprachigen Ländern ist „Interior Designer“ oft das Äquivalent zum deutschen Innenarchitekten.

Innendesigner, Raumdesigner, Einrichtungsberater. Ebenfalls frei. Sagt nichts über Qualifikation aus — weder positiv noch negativ.

Raumausstatter. Ein anerkannter Handwerksberuf mit Lehre und Meisterprüfung. Zuständig für Bodenbeläge, Polsterarbeiten, Vorhänge, Wandbekleidungen. Ausführend, nicht planend — und darin oft exzellent.

Wen brauchst du wofür?

Dein VorhabenWer
Neubau eines HausesArchitekt (Innenarchitekt für die Innenräume ergänzend)
Anbau, Aufstockung, FassadeArchitekt
Wohnung umbauen, Wände versetzenInnenarchitekt
Grundriss optimierenInnenarchitekt
Büro, Laden, Praxis planenInnenarchitekt
Bad oder Küche neuInnenarchitekt oder Fachplaner
Nur einrichten, nichts baulich ändernInnenarchitekt oder Einrichtungsberatung
Vorhänge, Böden, Polster ausführenRaumausstatter
Nur ein FarbkonzeptInnenarchitekt, oft in wenigen Stunden

Wenn beide beteiligt sind

Bei Neubauten ist das der Normalfall, und es ist kein Konkurrenzverhältnis. Der Architekt verantwortet das Gebäude, der Innenarchitekt den Innenraum.

Warum sich das lohnt: Ein Architekt denkt vom Gebäude her, ein Innenarchitekt vom Nutzer her. Beide Perspektiven sind richtig, und sie ergänzen sich. Typische Fragen, die aus der Innenraumperspektive früher gestellt werden: Wo steht das Bett und wo kommt morgens die Sonne hin? Wie viel Stauraum braucht dieser Haushalt wirklich? Passt der Esstisch mit acht Personen tatsächlich in diesen Bereich?

Wann der Innenarchitekt dazukommen sollte: So früh wie möglich. Idealerweise während der Entwurfsplanung, spätestens vor der Ausführungsplanung. Wenn die Elektroplanung steht und der Estrich liegt, sind viele Entscheidungen bereits gefallen.

Die zweite Frage: planen oder ausführen?

Diese Unterscheidung ist wichtiger als die zwischen den Berufsbezeichnungen — und sie wird selten gestellt.

Planungsbüros entwerfen, planen, schreiben Leistungen aus und begleiten die Umsetzung. Sie führen nicht aus und verkaufen keine Produkte.

Ausführende Betriebe — Ladenbauer, Schreiner, Innenausbaufirmen — planen oft mit, aber im Rahmen dessen, was sie herstellen und liefern.

Beides ist legitim. Der Unterschied liegt im wirtschaftlichen Interesse:

Ein Planungsbüro verdient am Planungshonorar. Es hat kein Interesse daran, dass viel eingebaut wird oder dass ein bestimmter Betrieb den Auftrag bekommt. Es schreibt aus, vergleicht Angebote und empfiehlt.

Ein ausführender Betrieb verdient am Auftrag. Die Planung ist oft kostenlos oder günstig, weil sie zum Verkauf gehört. Das kann sehr gut sein — es bedeutet nur, dass die Empfehlung nicht neutral ist.

Wir sind ein reines Planungsbüro. Wir bauen nicht und verkaufen nichts. Aufträge gehen direkt zwischen dir und den Fachbetrieben — wir wählen sie aus, koordinieren sie und prüfen ihre Rechnungen.

Das hat auch einen Nachteil, den wir offen benennen: Es ist zunächst teurer, weil das Honorar sichtbar ist statt im Preis versteckt. Der Gegenwert liegt in vergleichbaren Angeboten und einer Empfehlung, an der wir nichts verdienen.

Wann du keinen von beiden brauchst

Ehrlicherweise:

  • Du weißt genau, was du willst, und musst es nur umsetzen lassen
  • Es geht um ein einzelnes Möbelstück oder einen Anstrich
  • Der Grundriss funktioniert, und es fehlt nur Einrichtung
  • Das Budget ist so klein, dass ein Honorar den größten Posten ausmachen würde

In diesen Fällen ist eine Beratung von zwei bis drei Stunden oft das passendere Format als ein Projekt — und wir sagen das im Erstgespräch, statt ein Projekt daraus zu machen.

Häufige Fragen

Darf ein Innenarchitekt tragende Wände öffnen lassen?
Ja. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit einem Statiker, der die Berechnung liefert. Und weil wir in Bayern bauvorlageberechtigt sind, können wir den erforderlichen Bauantrag auch selbst einreichen — ohne dass zusätzlich ein Architekt eingeschaltet werden muss.

Brauche ich für einen Umbau also gar keinen Architekten?
Für bauliche Änderungen im Bestand in der Regel nicht. Sobald es um die Errichtung eines Gebäudes geht — Neubau, Anbau, Aufstockung —, meist ja.

Ist ein Innenarchitekt teurer als ein Innendesigner?
Nicht zwangsläufig. Die Bezeichnung sagt nichts über den Preis. Was du vergleichen solltest, ist der Leistungsumfang: Wer macht die Ausführungsplanung? Wer schreibt aus? Wer ist auf der Baustelle? Und: Ist derjenige bauvorlageberechtigt, falls dein Vorhaben genehmigungspflichtig wird?

Woran erkenne ich eine seriöse Qualifikation?
Bei geschützten Berufen: Eintragung in der Architektenkammer. Das ist öffentlich überprüfbar — die Bayerische Architektenkammer führt ein einsehbares Verzeichnis. Bei nicht geschützten Bezeichnungen: nach Referenzprojekten fragen, die dem eigenen Vorhaben ähneln, und danach, wer die Ausführungsplanung macht.

Sind Sie in der Kammer eingetragen?
Ja. Innenarchitektur Federleicht ist in die Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer eingetragen und damit nach Art. 61 Abs. 4 Nr. 4 BayBO bauvorlageberechtigt für bauliche Änderungen von Gebäuden. Zusätzlich sind wir Mitglied im BDIA. Mehr über uns auf unserer Über-uns-Seite.

Arbeiten Sie mit Architekten zusammen?
Regelmäßig. Bei Neubauten ist das der Normalfall.

Schaut gerne auf unserer Leistungspage nach oder vereinabrt ein unverbindliches Erstgespräch um mehr zu erfahren!